Keine Straßenbahn nach Zabo
Vor einem Jahr interviewten wir den örtlich für Zabo zuständigen Stadtrat und
Aufsichtsratsvorsitzenden der VAG , Dr. Michael Reindl, über den Sachstand zum
Nahverkehrsentwicklungsplan. Inzwischen sind die gutachterlichen Untersuchungen
fortgeschritten. Aufgrund der nunmehr vorgenommenen Kosten-Nutzen-Berechnungen
liegen neue Erkenntnisse für künftige Straßenbahn- und U-Bahn Neubaustrecken
vor und wir befragten Herrn Dr. Reindl erneut zu den Ergebnissen für Zabo.
Frage: Herr Dr. Reindl, welche Zwischenergebnisse lassen sich heute, ca. ein
halbes Jahr vor dem endgültigen Beschluss des Stadtrats über den künftigen
Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) für Nürnberg festhalten?
Antwort: Der Gutachter kommt unter Berücksichtigung der Aspekte „verkehrlicher
Nutzen“ und „Wirtschaftlichkeit angesichts zu erwartender Investitionskosten“ zu
sehr interessanten Zwischenergebnissen. Insgesamt werden der Verwirklichung von
Neubaustrecken für U-Bahn und Straßenbahn gute Chancen eingeräumt, wenn
diese bei einer Kosten-Nutzen-Analyse einen Bewertungsfaktor von 1.0 und besser
aufweisen können. Dieser Bewertungsfaktor drückt aus, dass 1,-- EUR Investitionskosten
auch mindestens 1,-- EUR volkswirtschaftlichen Nutzen nach sich zieht.
Eine solche positive Bewertung ist Voraussetzung für die künftige Bezuschussung
von Neubaustrecken und deshalb von zentraler Bedeutung.
Frage: Zu welchen Erkenntnissen kommt der Gutachter für eine Straßenbahn
nach Zabo?
Antwort: Die Straßenbahn nach Zabo wird es mit Sicherheit nicht geben. Die wirtschaftliche
Bewertung der untersuchten Neubau-Trassen ist mit -0,68 (Tram nach
Zabo über Scharrerstraße, also von der Peterskirche an der Scharrerschule vorbei
und dann durch die Zerzabelshofstraße und sodann Zerzabelshofer Hauptstraße
zur Akademie der bildenden Künste in der Bingstraße) und –0,79 (Tram nach Zabo
vom Dürrenhoftunnel kommend durch die Stephanstraße und sodann über die
Zerzabelshofstraße wie oben zur Akademie) nicht wirtschaftlich. Bei einem negativen
Nutzen-Kosten-Verhältnis kann eine solche Variante nicht bezuschusst werden und
ist für die Entscheidungsträger im Stadtrat letztlich nicht vertretbar.
Frage: Was sind die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit?
Antwort: Der Hauptgrund ist, dass beide Varianten mit Investitionskosten von 22,5
Mio. EUR (über Scharrerstraße) bzw. 34,0 Mio. EUR (über Stephanstraße) sehr teuer
sind und nicht von Bund oder Land bezuschusst werden würden. Ein derartiger Zuschuss
setzt nämlich voraus, dass die Straßenbahn auf einem eigenen Gleisbett, also getrennt
vom Individualverkehr, geführt wird. Aufgrund der engen Straßen, durch welche die
Straßenbahn geführt werden müsste, ist ein eigenes Gleisbett nicht möglich. Die gesamte
Investition müsste daher von der Stadt Nürnberg allein getragen werden.
Ferner ist auch die Attraktivität dieser Straßenbahn begrenzt, weil sie gegenüber den
bestehenden Buslinien kaum eine Verkürzung der Fahrzeiten erwarten lässt. Die Busse
sind bereits vorbildlich an den Lichtsignalanlagen vorrangig berechtigt und - soweit
es geht - somit beschleunigt. Die Straßenbahn würde zwar einen höheren Komfort
für die Fahrgäste darstellen, aber nicht Fahrzeitvorteile mit sich bringen. Die Straßenbahn
würde genauso wie die Busse bei Störungen und hoher Verkehrsbelastung im
Stau stehen. Außerdem könnte es dazu führen, dass die Haltestellenabstände gegen
über den Buslinien weiter wären und dies bei einer zunehmend älter werdenden
Bevölkerung Kritik hervorrufen würde. Deshalb erscheint die Anbindung Zabos durch
Buslinien verkehrlich sinnvoller zu sein als die Anbindung mit einer teuren und nicht
zuschussfähigen Straßenbahn-Neubaustrecke bei gleichzeitigem Wegfall der beliebten
Buslinien. Selbstredend ist hierbei, dass auch eine unterirdische Streckenführung
(Stichwort „U-Tram“) nicht wirtschaftlich sinnvoll sein würde und deshalb sämtliche
Überlegungen für unterirdische Streckenführungen nach Zabo vom Tisch sind.
Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, das hohe Autoverkehrsaufkommen
im Kern des Stadtteils Zabo zu reduzieren?
Antwort: Zunächst ist genau zu untersuchen, ob es sich um notwendigen „Ziel- und
Quellverkehr“ oder um im Grunde unerwünschten „Durchgangsverkehr“ handelt.
Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass die Geschäftsleute vor Ort, insbesondere
der Einzelhandel, auf eine gute Erreichbarkeit ihrer Geschäfte angewiesen
sind. Ansonsten droht uns in Zabo ein „Ladensterben“ und die in diesem Stadtteil
noch sehr gute Nahversorgung der Bürger mit Lebensmittelläden, Geschäften des
täglichen Bedarfs, Apotheken, Banken, Ärzten und anderen wichtigen Einrichtungen
könnte leiden. Die „Kunst“ besteht deshalb in der Abwägung geeigneter Maßnahmen.
Die Förderung des Radverkehrs und die Aufforderung, vor Ort mehr zu Fuß und mit
dem Rad Kurzstrecken zurückzulegen und das Auto öfter stehen zu lassen, ist die
eine Seite zur Reduzierung des Kfz-nutzenden Quell- und Zielverkehrs. Die Reduzierung
des Kfz-Durchgangsverkehrs ist die andere Seite. Die an den Stadtteilgrenzen
bestehenden Lichtsignalanlagen können hier als „Pförtnerampeln“ mit einem
intelligenten Verkehrsleitsystem eine wichtige Rolle spielen und gerade zu den
unangenehmen Stoßzeiten des Berufsverkehrs eine „Leitfunktion“ des Individualverkehrs
auf die leistungsstärkeren Ausfallstraßen und Ringstraßen bewirken.
Diesbezüglich werde ich mit dem Leiter des Verkehrsplanungsamts, Herrn Frank
Jühlich, demnächst Möglichkeiten einer Optimierung besprechen.
In der Zerzabelshofer Hauptstraße zwischen Zabo-Kreisel und der Zabo-Apotheke ist
der Straßenquerschnitt sehr klein und der Autoverkehr wird in diesem Abschnitt als
besonders störend und auch gefährlich empfunden. Bei Kreuzungen und Einmündungen,
Grundstücksausfahrten und nicht ampelgeregelten Fußgängerüberquerungen
(z.B. am Stadtteilplatz) kommt es immer wieder zu Unfällen, leider auch mit Personenschäden.
Deshalb sollte m.E. in diesem Abschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 30 km/h in Betracht gezogen werden. Also nicht eine Tempo 30 – Zone,
welche an strenge Voraussetzungen gebunden ist, welche die Zerzabelshofer Hauptstraße
mit Vorfahrtsregelung und Busverkehr nicht erfüllt, sondern eine Streckenbeschränkung
auf 30 km/h wie sie jüngst vor den allermeisten Nürnberger Schulen zum
Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg angebracht worden ist. Angesichts der Tatsache,
dass in diesem Abschnitt ein vorausschauend fahrender Autofahrer ohnehin
bereits zu einer faktischen Temporeduzierung auf diese Geschwindigkeit gezwungen
ist, erscheint eine straßenverkehrsrechtliche Vorgabe durch entsprechende Schilder
nicht allzu einschneidend zu sein. Bei der Güterabwägung haben Leib und Leben der
Menschen in jedem Fall Vorrang vor allen anderen Erwägungen.
Mich würde interessieren, wie der Vorstadtverein Zabo und die betroffenen Bürger
zu derartigen Überlegungen stehen. Vielleicht könnten Sie auch eine Umfrage
hierzu starten?
Herr Dr. Reindl, vielen Dank für das Gespräch.

