Keine Straßenbahn nach Zabo

Vor einem Jahr interviewten wir den örtlich für Zabo zuständigen Stadtrat und

Aufsichtsratsvorsitzenden der VAG , Dr. Michael Reindl, über den Sachstand zum

Nahverkehrsentwicklungsplan. Inzwischen sind die gutachterlichen Untersuchungen

fortgeschritten. Aufgrund der nunmehr vorgenommenen Kosten-Nutzen-Berechnungen

liegen neue Erkenntnisse für künftige Straßenbahn- und U-Bahn Neubaustrecken

vor und wir befragten Herrn Dr. Reindl erneut zu den Ergebnissen für Zabo.

 

 

Frage: Herr Dr. Reindl, welche Zwischenergebnisse lassen sich heute, ca. ein

halbes Jahr vor dem endgültigen Beschluss des Stadtrats über den künftigen

Nahverkehrsentwicklungsplan (NVEP) für Nürnberg festhalten?

Antwort: Der Gutachter kommt unter Berücksichtigung der Aspekte „verkehrlicher

Nutzen“ und „Wirtschaftlichkeit angesichts zu erwartender Investitionskosten“ zu

sehr interessanten Zwischenergebnissen. Insgesamt werden der Verwirklichung von

Neubaustrecken für U-Bahn und Straßenbahn gute Chancen eingeräumt, wenn

diese bei einer Kosten-Nutzen-Analyse einen Bewertungsfaktor von 1.0 und besser

aufweisen können. Dieser Bewertungsfaktor drückt aus, dass 1,-- EUR Investitionskosten

auch mindestens 1,-- EUR volkswirtschaftlichen Nutzen nach sich zieht.

Eine solche positive Bewertung ist Voraussetzung für die künftige Bezuschussung

von Neubaustrecken und deshalb von zentraler Bedeutung.

Frage: Zu welchen Erkenntnissen kommt der Gutachter für eine Straßenbahn

nach Zabo?

Antwort: Die Straßenbahn nach Zabo wird es mit Sicherheit nicht geben. Die wirtschaftliche

Bewertung der untersuchten Neubau-Trassen ist mit -0,68 (Tram nach

Zabo über Scharrerstraße, also von der Peterskirche an der Scharrerschule vorbei

und dann durch die Zerzabelshofstraße und sodann Zerzabelshofer Hauptstraße

zur Akademie der bildenden Künste in der Bingstraße) und –0,79 (Tram nach Zabo

vom Dürrenhoftunnel kommend durch die Stephanstraße und sodann über die

Zerzabelshofstraße wie oben zur Akademie) nicht wirtschaftlich. Bei einem negativen

Nutzen-Kosten-Verhältnis kann eine solche Variante nicht bezuschusst werden und

ist für die Entscheidungsträger im Stadtrat letztlich nicht vertretbar.

Frage: Was sind die Gründe für die Unwirtschaftlichkeit?

Antwort: Der Hauptgrund ist, dass beide Varianten mit Investitionskosten von 22,5

Mio. EUR (über Scharrerstraße) bzw. 34,0 Mio. EUR (über Stephanstraße) sehr teuer

sind und nicht von Bund oder Land bezuschusst werden würden. Ein derartiger Zuschuss

setzt nämlich voraus, dass die Straßenbahn auf einem eigenen Gleisbett, also getrennt

vom Individualverkehr, geführt wird. Aufgrund der engen Straßen, durch welche die

Straßenbahn geführt werden müsste, ist ein eigenes Gleisbett nicht möglich. Die gesamte

Investition müsste daher von der Stadt Nürnberg allein getragen werden.

Ferner ist auch die Attraktivität dieser Straßenbahn begrenzt, weil sie gegenüber den

bestehenden Buslinien kaum eine Verkürzung der Fahrzeiten erwarten lässt. Die Busse

sind bereits vorbildlich an den Lichtsignalanlagen vorrangig berechtigt und - soweit

es geht - somit beschleunigt. Die Straßenbahn würde zwar einen höheren Komfort

für die Fahrgäste darstellen, aber nicht Fahrzeitvorteile mit sich bringen. Die Straßenbahn

würde genauso wie die Busse bei Störungen und hoher Verkehrsbelastung im

Stau stehen. Außerdem könnte es dazu führen, dass die Haltestellenabstände gegen

über den Buslinien weiter wären und dies bei einer zunehmend älter werdenden

Bevölkerung Kritik hervorrufen würde. Deshalb erscheint die Anbindung Zabos durch

Buslinien verkehrlich sinnvoller zu sein als die Anbindung mit einer teuren und nicht

zuschussfähigen Straßenbahn-Neubaustrecke bei gleichzeitigem Wegfall der beliebten

Buslinien. Selbstredend ist hierbei, dass auch eine unterirdische Streckenführung

(Stichwort „U-Tram“) nicht wirtschaftlich sinnvoll sein würde und deshalb sämtliche

Überlegungen für unterirdische Streckenführungen nach Zabo vom Tisch sind.

Frage: Welche Möglichkeiten sehen Sie, das hohe Autoverkehrsaufkommen

im Kern des Stadtteils Zabo zu reduzieren?

Antwort: Zunächst ist genau zu untersuchen, ob es sich um notwendigen „Ziel- und

Quellverkehr“ oder um im Grunde unerwünschten „Durchgangsverkehr“ handelt.

Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass die Geschäftsleute vor Ort, insbesondere

der Einzelhandel, auf eine gute Erreichbarkeit ihrer Geschäfte angewiesen

sind. Ansonsten droht uns in Zabo ein „Ladensterben“ und die in diesem Stadtteil

noch sehr gute Nahversorgung der Bürger mit Lebensmittelläden, Geschäften des

täglichen Bedarfs, Apotheken, Banken, Ärzten und anderen wichtigen Einrichtungen

könnte leiden. Die „Kunst“ besteht deshalb in der Abwägung geeigneter Maßnahmen.

Die Förderung des Radverkehrs und die Aufforderung, vor Ort mehr zu Fuß und mit

dem Rad Kurzstrecken zurückzulegen und das Auto öfter stehen zu lassen, ist die

eine Seite zur Reduzierung des Kfz-nutzenden Quell- und Zielverkehrs. Die Reduzierung

des Kfz-Durchgangsverkehrs ist die andere Seite. Die an den Stadtteilgrenzen

bestehenden Lichtsignalanlagen können hier als „Pförtnerampeln“ mit einem

intelligenten Verkehrsleitsystem eine wichtige Rolle spielen und gerade zu den

unangenehmen Stoßzeiten des Berufsverkehrs eine „Leitfunktion“ des Individualverkehrs

auf die leistungsstärkeren Ausfallstraßen und Ringstraßen bewirken.

Diesbezüglich werde ich mit dem Leiter des Verkehrsplanungsamts, Herrn Frank

Jühlich, demnächst Möglichkeiten einer Optimierung besprechen.

In der Zerzabelshofer Hauptstraße zwischen Zabo-Kreisel und der Zabo-Apotheke ist

der Straßenquerschnitt sehr klein und der Autoverkehr wird in diesem Abschnitt als

besonders störend und auch gefährlich empfunden. Bei Kreuzungen und Einmündungen,

Grundstücksausfahrten und nicht ampelgeregelten Fußgängerüberquerungen

(z.B. am Stadtteilplatz) kommt es immer wieder zu Unfällen, leider auch mit Personenschäden.

Deshalb sollte m.E. in diesem Abschnitt eine Geschwindigkeitsbeschränkung

auf 30 km/h in Betracht gezogen werden. Also nicht eine Tempo 30 – Zone,

welche an strenge Voraussetzungen gebunden ist, welche die Zerzabelshofer Hauptstraße

mit Vorfahrtsregelung und Busverkehr nicht erfüllt, sondern eine Streckenbeschränkung

auf 30 km/h wie sie jüngst vor den allermeisten Nürnberger Schulen zum

Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg angebracht worden ist. Angesichts der Tatsache,

dass in diesem Abschnitt ein vorausschauend fahrender Autofahrer ohnehin

bereits zu einer faktischen Temporeduzierung auf diese Geschwindigkeit gezwungen

ist, erscheint eine straßenverkehrsrechtliche Vorgabe durch entsprechende Schilder

nicht allzu einschneidend zu sein. Bei der Güterabwägung haben Leib und Leben der

Menschen in jedem Fall Vorrang vor allen anderen Erwägungen.

Mich würde interessieren, wie der Vorstadtverein Zabo und die betroffenen Bürger

zu derartigen Überlegungen stehen. Vielleicht könnten Sie auch eine Umfrage

hierzu starten?

Herr Dr. Reindl, vielen Dank für das Gespräch.